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Besondere Kinder ...

… besondere Hilfen

Was ist Eingliederungshilfe?
Eingliederungshilfe §§53,54 SGB XII

Die Sozialpädagogische Eingliederungshilfe / Einzelfallhilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0 - 21 Jahren mit einer körperlichen, geistigen, seelischen oder Mehrfachbehinderung.

Das Ziel der Hilfen ist es, drohende Behinderungen zu vermeiden und vorhandene Behinderungen zu mildern. Die Einzelfallhilfen sind auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, sowie ihrer Familien ausgerichtet.

Eingliederungshilfen werden ambulant erbracht als:

 

 

• Maßnahmen der Frühförderung

 

• Schulunterstützende Maßnahmen

 

• Hilfen zur Teilhabe am Leben in derGemeinschaft.

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Betreuungsangebote und Schwerpunkte

• Entwicklungsbegleitung und -förderung

• Durchführung Pädagogischer Massnahmen

• Förderung der Selbständigkeit und Alltagskompetenz

• Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Förder- und

   Therapieangebote

• Schulische Unterstützung

• Freizeitgestaltung, Teilnahme an Freizeitangeboten des Trägers

• Integration in das soziale Umfeld

• Beratung und Begleitung der Eltern und Geschwister, Familienentlastung

• Unterstützung bei der Berufswahl und der Eingliederung in das

   Arbeitsleben

 

Die Kinder und Jugendlichen werden in ihrem häuslichen und sozialen Umfeld betreut und gefördert. Die Arbeit der Fachkräfte geht immer von den vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen aus und ist auf ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet. Die Zusammenarbeit mit den Eltern, die Einbeziehung anderer Angehöriger und eine gute Kooperation mit weiteren Institutionen (z.B. Kitas und Schulen) sind grundlegende Bestandteile der Hilfen.

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